Transparenzbekanntmachung zur politischen Werbung
1. Identität des Sponsors / Auftraggebers
Diese politische Werbung wird von der CSU-Kammerstein und Wolfram Göll finanziert und verantwortet.
CSU Ortsverband Kammerstein
1. Vorsitzender: Patrick Kreß
Mainbachstraße 9b
91126 Kammerstein
E-Mail: patrick[at]skikress.de
Web: www.csu-kammerstein.de
Rechtliche Form: eingetragener Verein
Wolfram Göll
Wilhelm-Dümmler-Str. 53
91126 Schwabach
E-Mail: wolfram_goell@gmx.de
Kontakt: Tel.: 0171/5308641
2. Zweck der politischen Werbung
Die Großflächenplakatierung dient als Wahlwerbung sowie zur Bekanntmachung des Kandidaten für die Kommunalwahl 2026.
3. Zusammenhang mit einem Wahl- oder politischen Entscheidungsprozess
Diese politische Werbung steht im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026.
4. Betrag / Finanzierung der Werbung
Für die Gestaltung und Veröffentlichung der Plakate wurden Kosten im Rahmen von 2.750,- € aufgewendet.
Die Angabe beruht auf der Bestellung aus dem Oktober 2025.
Die Finanzierung erfolgt aus privaten Mitteln und stammen vollständig aus der Europäischen Union.
5. Eingesetzte Targeting- oder Auslieferungstechniken
Für diese Plakatierung wurden keine digitalen Targeting- oder Datenanalysetechniken zur gezielten Ansprache bestimmter Personengruppen eingesetzt.
6. Zeitraum der Veröffentlichung
Diese Plakatierung wird veröffentlicht im Zeitraum von: Januar 2026 bis März 2026. Es gab keine frühere Veröffentlichung dieser Großflächen, die aufgrund eines Verstoßes gegen die Verordnung ausgesetzt oder eingestellt wurde.
7. Verantwortliche Person gemäß EU-Verordnung
Verantwortlich im Sinne der Verordnung (EU) 2024/900:
Wolfram Göll
Kontakt: Tel.: 0171/5308641; Mail:wolfram_goell@gmx.de
8. Weitere Informationen
Diese Transparenzinformationen werden gemäß Art. 7 der Verordnung (EU) 2024/900 zur Verfügung gestellt und bleiben während der Dauer der Veröffentlichung zugänglich unter: https://www.wolfram-goell.de/transparenzbekanntmachung/
Transparenzbekanntmachungen und deren Änderungen werden gemäß Art. 12 und den Durchführungsregelungen sieben Jahre nach der letzten Veröffentlichung aufbewahrt.

